In der europäischen Union gibt es zahlreiche Vorschriften für die Herstellung und den Vertrieb von Olivenöl. Hier finden Sie einen Überblick welche Verordnungen es gibt und was dort jeweils geregelt wird.
- Verordnung (EG) Nr. 29/2012
Die Verordnung (EG) Nr. 29/2012 vom 14.01.2012 schreibt vor, was auf dem Etikett des Olivenöls angegeben werden darf und muss bzw. welche Angaben unzulässig sind. Geregelt werden die Angaben zu Güteklassen, Geruch/Geschmack, Analysenwerte, Herkuftsbezeichnung sowie diverse Zusatzangaben, wie beispielsweise die Verwendung der Bezeichnung "kaltgepresstes Olivenöl". - Verordnung (EG) Nr. 2015/1833
Die Verordnung (EG) Nr. 2015/1833 vom 12. Oktober 2015 schreibt das Vorgehen bei der Verkostung und Bewertung von Olivenöl vor und löst die Verordnung (EG) Nr. 640/2008 vom 05.07.2008 ab. Es wird genau geregelt, welche Geruchs- und Geschmacksnoten bei einem Olivenöl Test als positiv bzw. negativ gelten. - Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vom 16.11.2007 definiert in Artikel 118 die unterschiedlichen Güteklassen von Olivenöl, wie "Natives Olivenöl extra" und "Natives Olivenöl". - Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28.06.2007 regelt die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. Jeder Anbieter der Bio-Olivenöl verkaufen möchte benötigt ein offizielles Bio-Zertifikat. - Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1348/2013 zur Änderung der Verordnung 2568/91
Über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung.
Zuletzt aktualisiert am 29. November 2018.
Hat ihnen unser Artikel gefallen? Bitte empfehlen Sie uns weiter:
Hat ihnen unser Artikel gefallen? Bitte empfehlen Sie uns weiter: