Gesetzliche Vorschriften für Olivenöl
In der europäischen Union gibt es zahlreiche Vorschriften für die Herstellung und den Vertrieb von Olivenöl. Hier finden Sie einen Überblick welche Verordnungen es gibt und was dort jeweils geregelt wird.
- Verordnung (EG) Nr. 29/2012
Die Verordnung (EG) Nr. 29/2012 vom 14.01.2012 schreibt vor, was auf dem Etikett des Olivenöls angegeben werden darf und muss bzw. welche Angaben unzulässig sind. Geregelt werden die Angaben zu Güteklassen, Geruch/Geschmack, Analysenwerte, Herkuftsbezeichnung sowie diverse Zusatzangaben, wie beispielsweise die Verwendung der Bezeichnung "kaltgepresstes Olivenöl". - Verordnung (EG) Nr. 2015/1833
Die Verordnung (EG) Nr. 2015/1833 vom 12. Oktober 2015 schreibt das Vorgehen bei der Verkostung und Bewertung von Olivenöl vor und löst die Verordnung (EG) Nr. 640/2008 vom 05.07.2008 ab. Es wird genau geregelt, welche Geruchs- und Geschmacksnoten bei einem Olivenöl Test als positiv bzw. negativ gelten. - Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 vom 16.11.2007 definiert in Artikel 118 die unterschiedlichen Güteklassen von Olivenöl, wie "Natives Olivenöl extra" und "Natives Olivenöl". - Verordnung (EG) Nr. 834/2007
Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28.06.2007 regelt die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen. Jeder Anbieter der Bio-Olivenöl verkaufen möchte benötigt ein offizielles Bio-Zertifikat. - Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1348/2013 zur Änderung der Verordnung 2568/91
Über die Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie die Verfahren zu ihrer Bestimmung.
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